Vereinsaustritt

Werter Sportkamerad,

ein Vereinsaustritt ist gemäß unserer Satzung nur zum Jahresende möglich.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form bis spätestens zum 30. November an unsere Geschäftsstelle eingereicht sein und kann nur bei ausgeglichenem Mitgliedskonto erfolgen.
Geschäftsstelle:
Sportvereinigung 1899 Niederbühl e.V.
Geschäftsstelle
Baulandstraße 6
76437 Rastatt
geschaeftsstelle@sv-niederbuehl.de

← Zurück